Stand: 01.11.2025
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Appidemic GmbH stimmt in Textform zu.
- Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen. Der Vertragsinhalt richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen; Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Das Erfordernis der Textform kann selbst nur in Textform aufgehoben werden.
- Die Appidemic GmbH ist berechtigt, diese AGB bei Dauerschuldverhältnissen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungsmitteilung erfolgt in Textform unter Angabe des Wirksamkeitsdatums, das mindestens sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung liegen muss. Der Kunde kann den Änderungen innerhalb von vier Wochen nach Zugang in Textform widersprechen. Die Änderungsmitteilung enthält einen Hinweis auf die Widerspruchsfrist und die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs. Ohne fristgerechten Widerspruch werden die geänderten AGB zum angekündigten Wirksamkeitsdatum Vertragsbestandteil. Widerspricht der Kunde, wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; in diesem Fall steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu. Änderungen der Hauptleistungspflichten und der Vergütung sind von dieser Regelung ausgenommen und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Angebote von der Appidemic GmbH sind freibleibend. Verträge kommen erst durch Auftragsbestätigung in Textform zustande.
- Der Kunde prüft Angebote sorgfältig auf Richtigkeit. Treffen zugrunde gelegte Annahmen nicht zu, unterrichtet er die Appidemic GmbH unverzüglich. Die Appidemic GmbH ist berechtigt, Unteraufträge zu erteilen.
- An überlassenen Unterlagen (Konzepte, Kalkulationen, Dokumentationen) behält die Appidemic GmbH alle Eigentums- und Urheberrechte. Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform.
§ 3 Leistungen
- Die Appidemic GmbH erbringt insbesondere folgende Leistungen: IT-Infrastruktur und Systemhaus-Leistungen (Server, Netzwerk, Firewall, Backup, Monitoring, Patchmanagement), Cloud- und Modern-Workplace-Lösungen (Microsoft 365, Azure/Entra ID, Intune, Mobile Device Management), IT-Support und Betriebsunterstützung, Webentwicklung und Individualsoftware, Digitalisierungs- und KI-Lösungen sowie Online-Marketing (SEO, SEA). Art und Umfang der konkreten Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.
- Soweit nicht ausdrücklich in Textform ein Werkvertrag vereinbart ist, schuldet die Appidemic GmbH die vereinbarte Tätigkeit, keinen bestimmten Erfolg (Dienstvertrag). Dies gilt insbesondere für IT-Beratung, Support, Systemadministration, SEO, SEA, KI-Lösungen und Digitalisierungsberatung.
- Software- und Webentwicklung: Die geschuldete Leistung bestimmt sich nach der vereinbarten Leistungsbeschreibung oder dem Pflichtenheft, das Leistungsumfang, Einsatzzweck und Einsatzbedingungen definiert. Änderungen am Pflichtenheft nach Vertragsschluss richten sich nach § 4. Ist Vergütung nach Aufwand vereinbart, sind Aufwandsschätzungen unverbindlich; eine verbindliche Obergrenze bedarf der Vereinbarung in Textform. Ist Festpreis vereinbart, schuldet die Appidemic GmbH die Herstellung gemäß Leistungsbeschreibung als Werkleistung. Es wird anerkannt, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Software fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen zu entwickeln. Software wird in ausführbarer Form (Objektcode) geliefert; ein Anspruch auf Quellcode besteht nicht, sofern nicht im Einzelvertrag anders vereinbart.
- Cloud-Administration: Soweit die Appidemic GmbH Cloud-Dienste Dritter (insbesondere Microsoft 365, Azure) im Auftrag des Kunden administriert, ist die Appidemic GmbH nicht Anbieter dieser Dienste. Für Verfügbarkeit, Funktionsumfang und Änderungen der Cloud-Dienste gelten ausschließlich die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Die Appidemic GmbH haftet nicht für Störungen, Ausfälle oder Funktionsänderungen seitens des Cloud-Anbieters.
- KI-Lösungen: Ergebnisse von KI-basierten Systemen (z. B. Volltextsuche, automatisierte Textgenerierung, Datenanalyse) beruhen auf statistischen Modellen und können unvollständig, fehlerhaft oder ungeeignet sein. Die Appidemic GmbH übernimmt keine Garantie für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung von KI-generierten Ergebnissen. Der Kunde ist verpflichtet, KI-Ergebnisse vor Verwendung eigenverantwortlich auf Richtigkeit und Geeignetheit zu prüfen. Die Appidemic GmbH haftet nicht für Schäden, die aus der ungeprüften Übernahme von KI-Ergebnissen durch den Kunden entstehen.
- SEO: Die Appidemic GmbH übernimmt keine Garantie für bestimmte Platzierungen, Besucherzahlen oder sonstige Kennzahlen. Suchmaschinenergebnisse werden durch Algorithmen Dritter bestimmt, auf die Appidemic GmbH keinen Einfluss hat. Algorithmusänderungen begründen keine Ansprüche gegen die Appidemic GmbH. Die Appidemic GmbH setzt ausschließlich richtlinienkonforme Maßnahmen ein (White-Hat-SEO). Für Nachteile aus richtlinienwidrigen Maßnahmen des Kunden oder Dritter (z. B. Abstrafung, Deindexierung) haftet die Appidemic GmbH nicht.
- SEA (Suchmaschinenwerbung): Werbebudgets werden vom Kunden bereitgestellt und direkt an den jeweiligen Anbieter (z. B. Google Ads) gezahlt. Die Appidemic GmbH schuldet die fachgerechte Einrichtung und Betreuung der Kampagnen, jedoch keine bestimmten Klickzahlen, Conversion-Raten oder sonstigen Werbeerfolge. Änderungen der Werbeplattform-Richtlinien oder -Algorithmen begründen keine Ansprüche gegen die Appidemic GmbH.
- Verzug: Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie in Textform zugesagt wurden. Gerät die Appidemic GmbH in Verzug, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Netto-Auftragswerts der vom Verzug betroffenen Leistung. Weitergehende Verzugsansprüche sind – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.
- Die Appidemic GmbH ist zu zumutbaren Teilleistungen berechtigt. Leistungszeiten sind Mo–Fr 8:00–17:00 Uhr (ohne bundeseinheitliche Feiertage), sofern nicht anders vereinbart.
§ 4 Änderungsanforderungen
- Änderungs- oder Erweiterungswünsche nach Vertragsschluss teilt der Kunde in Textform mit. Die Appidemic GmbH unterbreitet ein Nachtragsangebot mit Auswirkungen auf Umfang, Zeitplan und Vergütung.
- Änderungen werden erst nach Beauftragung in Textform umgesetzt. Erweisen sich vertraglich zugrunde gelegte Annahmen als unzutreffend, ist der Mehraufwand nach den vereinbarten, hilfsweise den üblichen Sätzen zu vergüten.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen, Daten, Systemzugänge, Testdaten und Lizenzen termingerecht und unentgeltlich bereit und benennt einen fachkundigen Ansprechpartner nebst Vertreter.
- Der Kunde erstellt eine funktionstüchtige Datensicherung vor jedem Arbeitsbeginn durch die Appidemic GmbH sowie nach jedem datenbestandsverändernden Vorgang. Die Verantwortung für die regelmäßige Datensicherung liegt beim Kunden, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich Bestandteil der von der Appidemic GmbH geschuldeten Leistung ist.
- Der Kunde stellt für Tests geeignete Testsysteme bereit. Installationen auf Produktivsystemen erfolgen auf Risiko des Kunden; die Appidemic GmbH haftet hierfür nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Cloud und IT-Infrastruktur: Der Kunde stellt sicher, dass er über gültige Lizenzen für die eingesetzte Software und Cloud-Dienste verfügt. Der Kunde informiert die Appidemic GmbH rechtzeitig über geplante Änderungen an seiner IT-Infrastruktur (z. B. Providerwechsel, Netzwerkumstrukturierung, Migration).
- Online-Marketing: Der Kunde gewährt die Appidemic GmbH rechtzeitig Zugang zu allen relevanten Systemen (Website, CMS, Webanalyse-Tools, Google Ads-Konto, Search Console, Hosting, Domain-Verwaltung) und stellt sicher, dass er über die Rechte zur Bearbeitung der Website-Inhalte verfügt. SEO-relevante Änderungen (z. B. Relaunch, Domain-Umzug, Änderung der URL-Struktur) sind die Appidemic GmbH vor Umsetzung mitzuteilen.
- KI-Lösungen: Der Kunde stellt sicher, dass die für KI-Anwendungen bereitgestellten Daten rechtmäßig erhoben wurden, keine Rechte Dritter verletzen und datenschutzkonform verwendet werden dürfen. Der Kunde ist für die Überprüfung und Freigabe von KI-generierten Ergebnissen vor deren Einsatz verantwortlich.
- Vor-Ort-Einsatz: Sofern Mitarbeiter von der Appidemic GmbH beim Kunden tätig werden, stellt der Kunde geeignete Räumlichkeiten bereit. Dem Kunden steht kein Weisungsrecht gegenüber Mitarbeitern von der Appidemic GmbH zu; Weisungen können ausschließlich gegenüber dem benannten Projektleiter erteilt werden. Der Kunde stellt sicher, dass Mitarbeiter von der Appidemic GmbH nicht in seinen Betrieb eingegliedert werden.
- Verzögerungen durch fehlende oder verspätete Mitwirkung verlängern die Leistungsfristen entsprechend. Den hieraus entstehenden Mehraufwand trägt der Kunde.
§ 6 Abnahme
- Soweit eine Abnahme geschuldet ist (Werkvertrag/Festpreis, insbesondere bei Software- und Webentwicklung), prüft der Kunde die Leistung nach Fertigstellungsmitteilung unverzüglich und erklärt die Abnahme in Textform innerhalb von 14 Tagen.
- Erfolgt innerhalb der Frist keine Abnahmeerklärung und keine Rüge wesentlicher Mängel, gilt die Leistung als abgenommen (fiktive Abnahme). Die Leistung gilt auch als abgenommen, wenn der Kunde die Arbeitsergebnisse (z. B. Software, Website) nach Übergabe oder Fertigstellungsmitteilung länger als 14 Tage produktiv nutzt, ohne wesentliche Mängel in Textform zu rügen. Die Appidemic GmbH weist den Kunden mit der Fertigstellungsmitteilung auf diese Folge der produktiven Nutzung besonders hin.
- Die Abnahme kann nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden. Für abgrenzbare Leistungsteile sind auf Wunsch von der Appidemic GmbH Teilabnahmen durchzuführen.
- Mit der Abnahme wird die Vergütung fällig und die Gewährleistungsfrist beginnt.
§ 7 Vergütung und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Reisekosten und Fahrtzeiten werden gesondert abgerechnet.
- Kosten für Drittleistungen (z. B. Cloud-Lizenzen, Werbebudgets, Domain-Registrierungen, Hosting, Drittanbieter-Software) sind nicht in der Vergütung von der Appidemic GmbH enthalten und werden vom Kunden direkt an den jeweiligen Anbieter oder – sofern über die Appidemic GmbH abgerechnet – gesondert in Rechnung gestellt.
- Rechnungen können elektronisch (PDF per E-Mail) übermittelt werden. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
- Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zulässig. Die Abtretung von Forderungen des Kunden an Dritte bedarf der Zustimmung der Appidemic GmbH in Textform.
- Bei Ratenzahlung tritt die Fälligkeit der Gesamtrestforderung ein, wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug ist.
- Bei Zahlungsverzug ist die Appidemic GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach, stellt er seine Zahlungen ein oder werden die Appidemic GmbH Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich in Frage stellen, ist die Appidemic GmbH berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen, laufende Leistungen bis zur Zahlung zurückzuhalten oder den Vertrag nach erfolgloser Fristsetzung außerordentlich zu kündigen.
- Bei Dauerschuldverhältnissen ist die Appidemic GmbH berechtigt, die vereinbarte Vergütung einmal jährlich, frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn, an die allgemeine Kostenentwicklung anzupassen. Maßgeblich ist die Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes. Die Appidemic GmbH teilt die Anpassung dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform unter Angabe der Berechnungsgrundlage mit. Erhöht sich die Vergütung innerhalb von 24 Monaten um mehr als 10 %, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Wirksamwerden der Erhöhung zu. Die Appidemic GmbH weist in der Mitteilung auf dieses Sonderkündigungsrecht hin.
- Soweit die Vergütung nach Aufwand vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung monatsweise auf Grundlage eines Leistungsnachweises (Tätigkeitsbericht). Die Appidemic GmbH übermittelt den Leistungsnachweis bis zum fünften Werktag des Folgemonats in Textform. Der Kunde prüft den Leistungsnachweis und teilt etwaige Einwendungen innerhalb von zehn Werktagen nach Zugang in Textform mit. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch, gilt der Leistungsnachweis als genehmigt. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Genehmigung bzw. Ablauf der Prüffrist. Einwendungen gegen einzelne Positionen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der unstreitigen Beträge.
§ 8 Nutzungsrechte
- Sämtliche von der Appidemic GmbH geschaffenen Arbeitsergebnisse (Software, Websites, Konzepte, Dokumentationen, SEO-Inhalte, KI-Konfigurationen) stehen im Eigentum von der Appidemic GmbH. Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung ein einfaches (nicht ausschließliches), zeitlich unbegrenztes, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene Geschäftszwecke. Unterlizenzierung und Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung in Textform.
- Vorbestehende Bestandteile: An Bibliotheken, Frameworks, Templates und Modulen, die Appidemic GmbH unabhängig vom Projekt entwickelt hat, verbleiben alle Rechte bei der Appidemic GmbH. Der Kunde erhält hieran nur ein auf die vertragsgegenständliche Leistung beschränktes Nutzungsrecht.
- Open-Source-Software: Die Appidemic GmbH kann bei der Leistungserbringung Open-Source-Komponenten einsetzen. Die Appidemic GmbH informiert den Kunden auf Anfrage über die verwendeten Open-Source-Komponenten und deren Lizenzbedingungen. Der Kunde ist verpflichtet, die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen einzuhalten. Die Appidemic GmbH prüft mit marktüblicher Sorgfalt, dass die eingesetzten Open-Source-Komponenten mit den vertraglichen Nutzungsrechten vereinbar sind. Eine Haftung für den sog. Copyleft-Effekt ist jedoch ausgeschlossen, sofern die Appidemic GmbH die Lizenzbedingungen nach bestem Wissen geprüft hat und keine offensichtliche Verletzung vorlag, es sei denn, die Appidemic GmbH hat die Freiheit von Copyleft-Effekten ausdrücklich garantiert. Der Kunde informiert die Appidemic GmbH unverzüglich, wenn ihm ein mögliches Copyleft-Problem bekannt wird.
- Die Appidemic GmbH darf im Rahmen der Leistungserbringung gewonnenes allgemeines Know-how, Methoden und Lösungsansätze anderweitig einsetzen, soweit keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.
- Urheberrechtsvermerke dürfen nicht entfernt werden. Dekompilierung nur im Rahmen von § 69d UrhG; vor eigener Fehlerbeseitigung ist die Appidemic GmbH Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen.
- Abweichende Nutzungsrechte (ausschließliche Rechte, Quellcode-Überlassung, vollständige Rechteübertragung) können im Einzelvertrag gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.
§ 9 Gewährleistung
- Der Kunde prüft Leistungen unverzüglich und rügt erkennbare Mängel in Textform innerhalb von zwei Wochen. Nach Fristablauf sind Gewährleistungsrechte für erkennbare Mängel ausgeschlossen.
- Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von der Appidemic GmbH durch Nachbesserung oder Neuerbringung. Schlagen zwei Versuche fehl, kann der Kunde mindern, zurücktreten oder Schadensersatz nach Maßgabe von § 10 verlangen.
- Nimmt der Kunde die Appidemic GmbH auf Nacherfüllung in Anspruch und besteht kein Mangelanspruch (z. B. Anwenderfehler), trägt der Kunde die Prüfkosten.
- Ändert der Kunde ohne Zustimmung von der Appidemic GmbH die gelieferte Software, Website oder von der Appidemic GmbH vorgenommene Konfigurationen (einschl. SEO-Einstellungen, Netzwerk- oder Serverkonfigurationen), entfallen Gewährleistungsansprüche, es sei denn, der Mangel beruht nicht auf dem Eingriff.
- Kein Mangel: Ranking-Schwankungen, Traffic-Rückgänge oder Conversion-Änderungen, die auf Algorithmusänderungen Dritter (Google, Microsoft etc.), verändertes Wettbewerbsumfeld oder kundenseitige Eingriffe zurückzuführen sind, stellen ebenso wenig einen Mangel dar wie Störungen oder Funktionsänderungen von Cloud-Diensten Dritter oder fehlerhafte Ergebnisse von KI-Systemen, deren Qualität vom Kunden nicht überprüft wurde.
- Sicherheitsupdates: Innerhalb von zwölf Monaten nach Abnahme bzw. Erhalt der Leistung behebt die Appidemic GmbH kritische Sicherheitslücken in der von der Appidemic GmbH erstellten Software oder Website kostenfrei, soweit diese auf eigenen Code von der Appidemic GmbH zurückzuführen sind. Sicherheitslücken in Drittkomponenten (Frameworks, Bibliotheken, Plugins) sowie Updates nach Ablauf der zwölf Monate sind gesondert zu beauftragen.
- Gewährleistungsansprüche verjähren ein Jahr nach Erhalt der Leistung bzw. Abnahme. Ausgenommen: Vorsatz, Arglist, Garantie, Produkthaftung.
§ 10 Haftung
- Die Appidemic GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Garantien und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Appidemic GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
- Die Gesamthaftung ist – außer in den Fällen gemäß Ziffer 1 – auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Einzelauftrags beschränkt; bei Dauerschuldverhältnissen auf die Netto-Jahresvergütung.
- Für indirekte Schäden und Folgeschäden (insbesondere entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechung, Datenverlust, entgangene Suchmaschinenplatzierungen, entgangene Werbeeinnahmen, Schäden durch ungeprüfte Übernahme von KI-Ergebnissen) haftet die Appidemic GmbH nicht, außer in den Fällen gemäß Ziffer 1.
- Bei Datenverlust haftet die Appidemic GmbH nur für den Aufwand, der zur Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Soweit die Datensicherung ausdrücklich Bestandteil der von der Appidemic GmbH geschuldeten Leistung ist (Monitoring/Managed Backup), haftet die Appidemic GmbH für deren fachgerechte Durchführung nach Maßgabe der Ziffern 1 bis 3. Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde Fehlermeldungen des Backup-Systems erkennt oder erkennen muss und die Appidemic GmbH nicht unverzüglich hierüber informiert. Hat die Appidemic GmbH die Datensicherung lediglich einmalig eingerichtet, ohne einen laufenden Überwachungsvertrag, obliegt die Kontrolle der ordnungsgemäßen Funktion dem Kunden.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von der Appidemic GmbH.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich. Die Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
- Referenzrecht: Die Appidemic GmbH ist berechtigt, den Kunden namentlich als Referenzkunden zu nennen und das Projekt in allgemeiner Form zu beschreiben (eingesetzte Technologien, Projektumfang). Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit in Textform für die Zukunft widersprechen.
- Personenbezogene Daten verarbeitet die Appidemic GmbH gemäß DSGVO und BDSG. Soweit die Appidemic GmbH Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO.
- Höhere Gewalt (Pandemien, Cyberangriffe, staatliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe etc.) suspendiert die betroffenen Leistungspflichten. Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen, können beide Parteien den betroffenen Vertragsteil außerordentlich kündigen.
- Dauerschuldverhältnisse laufen, sofern nicht anders vereinbart, zunächst ein Jahr und verlängern sich automatisch um je ein weiteres Jahr bei drei Monaten Kündigungsfrist zum Laufzeitende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
- Datenherausgabe bei Vertragsende: Nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses gibt die Appidemic GmbH dem Kunden auf Anfrage alle in ihrem Besitz befindlichen kundeneigenen Daten, Zugangsdaten und Konfigurationen in einem gängigen Format heraus. Regelungen gemäß § 8 bleiben hiervon unberührt. Der Kunde hat die Herausgabe innerhalb von drei Monaten nach Vertragsende zu verlangen; danach ist die Appidemic GmbH zur Löschung berechtigt. Die Herausgabe setzt die vollständige Begleichung aller offenen Forderungen voraus.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Dortmund. Vertragssprache ist Deutsch.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Neueste Kommentare